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Angewiesene Überstunden
Nur Überstunden, die durch Ihren Vorgesetzten angewiesen wurden, werden zusätzlich mit einem Zuschlag vergütet. Diese Stunden erfassen Sie bitte zusätzlich zu ihren regulären Stunden. Das heißt Sie stechen zwei Mal. Einmal Ihre regulären Stunden und einmal Ihre angewiesenen Überstunden.
Beispiel:
- 07:00 – 16:45 Hauptarbeit
- 16:45 – 19:15 Angewiesene Überstunden
Um angewiesene Überstunden zu stechen, erfassen Sie die Zeit wie unter „reguläre Arbeitszeit“ beschrieben mit dem Unterschied, dass sie unter dem Punkt Arbeitsgang „2 – Angewiesene Überstunde“ auswählen.